✓ Zahlen Sie bis zum Jahresende überschüssiges Vermögen in die 2. Säule ein, das heisst in Ihr BVG
Konto. Sie finden Ihren individuellen Maximalbetrag auf Ihrem Vorsorgeausweis.
✓ Zahlen Sie bis zum 31. Dezember maximal 6’883.00 Fr. auf Ihr Säule 3a Konto ein und ziehen Sie
den einbezahlten Betrag bei Ihrer Steuererklärung ab. Sie haben noch kein Säule 3a Konto? In diesem
Fall können Sie ein solches bei Ihrer Bank oder Versicherung eröffnen lassen.

Sie möchten sich am liebsten gar nicht mit solchen Dingen befassen oder wären froh, wenn jemand
Ihnen diese Arbeit abnehmen würde?
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne unverbindlich.

© 2024 PROTAX Treuhand & Steuerberatungen AG Alle Rechte vorbehalten.