Veralteter Handelsregistereintrag
Veralteter Handelsregistereintrag? – Das sollte nicht sein.
Wann haben Sie zum letzten Mal Ihren Firmeneintrag im Handelsregister geprüft? Bei der Gründung, stimmt‘s?
„Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden.“ Art. 937 OR
Gemäss diesem OR Artikel haben Sie eine Meldepflicht, neue Gegebenheiten im Handelsregister zu aktualisieren. Ein veralteter Eintrag kann im schlimmsten Fall zu einer Busse führen.
Der eigene Handelsregistereintrag sollte regelmässig geprüft und aktualisiert werden. Der Handelsregistereintrag ist jederzeit und von jeder Person abrufbar (Link: www.zefix.ch). Er gibt unter anderem Geschäftspartnern Einblick in die rechtlichen Verhältnisse Ihrer Firma. Zudem ist ein korrekter Handelsregistereintrag auch ein Zeichen für Seriosität.
Daher prüfen Sie folgende Punkte:
- Ist Ihr Sitz noch aktuell?
- Stimmen die Personalangaben? (Ihr Name und Ihr Wohnort)
Ganz wichtig: Prüfen Sie die Unterschriftsberechtigungen für Ihre Firma. Es ist von zentraler Bedeutung, dass mehr als eine Person für Ihre Firma rechtsgültig unterschreiben kann. Sind nur Sie als Inhaber/in mit Einzelunterschrift eingetragen und sollte Ihnen im schlimmsten Fall etwas zustossen, ist Ihre Firma handlungsunfähig! Daher prüfen Sie, ob Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Unterschriftsberechtigung erteilen möchten. Empfehlenswert ist es, zwei Personen die Kollektivunterschrift zu zweien zu gewähren, damit müssen beide Personen unterzeichnen, damit die Unterschriften rechtskräftig sind.
Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrem Handelsregistereintrag feststellen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.